Formen der städtischen Unterstützung

Um die Investitionsaktivität der  Unternehmen der Stadt zu fördern und die  Fremdinvestitionen in Investitionsprojekte heranzuziehen, wird die städtische Unterstützung gemäß den gültigen Normativrechtsakten in folgenden Formen geleistet:
  • Informationstechnische Unterstützung
  • Steuervergünstigung
  • Gewährleistung von Investitionssteuerkredit
  • Garantieübernahme durch die Stadt

Die informationstechnische Unterstützung enthält methodische Hilfe und Beratung der Investoren, die die Investitionsprojekte in der Stadt Jaroslawl durchsetzen; die Veröffentlichung der Information über Investitionsprojekte auf der Webseite der Stadt; Präsentation der Investitionsprojekte in den in- und ausländischen Konferenzen und Ausstellungen; Veröffentlichung der Information über die Investitionstätigkeit in Jaroslawl in der in- und ausländischen Presse.

Die städtische Unterstützung in Form der informationstechnischen Unterstützung wird geleistet bis  Rückflussdauer der Investitionen  erreicht ist, aber dauert höchstens 5 Jahre.  

Die Bodensteuervergünstigungen werden den Investoren bei der Verwirklichung der  Investitionsprojekte geboten, die ins Register von  Investitionsprojekten der Stadt Jaroslawl eingetragen und für Neutätigkeit entwickelt  sind. Es  sind Vergünstigungen   in Höhe von 100% für den Zeitraum der Bautätigkeit höchstens für 2 Jahre und in Höhe 50%   für die Rückflussdauer der Investitionen aber nicht mehr als 3 Jahre seit Anfang der Realisierung der Produktion (Dienstleistungen) vorgesehen.

Für die Investitionsprojekte, die ins Register von  Investitionsprojekten der Stadt Jaroslawl eingetragen und für keine Neutätigkeit bestimmt sind (Rekonstruktion, Produktionsverbesserung),  sind Bodensteuervergünstigungen   in Höhe von 50%  ab Beginn der Realisierung der Produktion (Dienstleistungen) für den Zeitraum bis  5 Jahren vorgesehen. Die Steuervergünstigungen werden  für  Grundstücke gewährleistet, auf denen die Investitionsprojekte realisiert werden.

Die Bedingungen und das Verfahren für die Einräumung des Steuerkredits sind im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation  festgesetzt.

Die Bedingungen und Verfahren für die Einräumung der städtischen Garantie werden gemäß dem Beschluss der Munizipalität der Stadt Jaroslawl vom 12.11.2009 N 220 "Über das Verfahren der kommunalen Garantien der Stadt Jaroslawl"  festgestellt.

Die staatlichen Investitionsförderungsmaßnahmen, die durch die Regierung der Jaroslawler Region geboten werden: die Steuerbegünstigungen (die Präferenzen, Gebührenermäßigungen) für Prioritäts- und Regionalentwürfe, Schließung der Spezialinvestitionsverträge.


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